Wie auch die Convente der CB und AH bestimmt sich der Ablauf der Fuchsenstunde nach einer Tagesordnung. Für den Fuchsenconvent lautet diese Tagesordnung: 1.) Verlesen der Tagesordnung, 2.) Vorlegen der Protokolle, 3.) Abfragen der Hausaufgabe, 4.) Kasse, 5.) Thema des Fuchsenconvents, 6.) Verteilung der Haus- und anderer Aufgaben, 7.) Selbstanzeigen und Strafen, 8.) Sonstiges, 9.) Lied.
In der ersten Fuchsenstunde bekommen die Füchse vom FM Aufgaben meist niederer Art zugeteilt, die sie während des weiteren Semesters zu erfüllen haben. Üblicherweise sind das so segensreiche Tätigkeiten wie Geburtstagskarten schreiben u.ä.
von Schimmerbuch und evtl. Farbtafel.
Dies sollte möglichst in der ersten Fuchsenstunde erfolgen.
Wie im wirklichen Leben empfiehlt es sich, einiges bei sich zu haben, was man selbst oder andere häufig brauchen. Bei Füchsen fällt diese Ausrüstung etwas üppiger aus und sollte mindestens Feuer, Schreibzeug, Semesterprogramm, Kleingeld und Taschentuch umfassen.
(Schimmerbuch, 1. Kapitel; Handbuch des Kösener Corpsstudenten, Band I, 1. Kapitel; zur Geschichte der Corps im Besonderen siehe das 3.Kapitel, Sehr lesenswert ist der Beitrag von Herrn Harm v. Seggern, AMV Albingia Kiel im SV http://www.cousin.de/cousin/allgemein/geschichte/svhandges.html )
Seit Beginn der menschlichen Geschichte (und instinktiv schon vorher) schlossen sich Menschen zu Gruppen zusammen. Die Zusammenschlüsse dienten in erster Linie dazu, gemeinsam im Überlebenskampf zu bestehen, später entstanden Gruppen, die sich auf gemeinsame Interessen, gemeinsame Lebensanschauung und gleichen sozialen Status gründeten. Schon bald entstanden daraus weitere Untergruppen, die überschaubarer waren und so das gemeinsame Interesse leichter durchsetzbar machten. Seit Anfang des Universitätswesens in Europa im 12. Jhdt. schlossen sich die Studenten zu ebensolchen Gruppen zusammen, um gemeinsamen Anschauungen gegenüber der Universität, anderen Studenten und den Einheimischen Nachdruck zu verleihen, letztendlich auch, um einander eine neue Heimat zu geben. Da es damals in ganz Europa nur eine handvoll Universitäten gab, war das heute übliche Studium zu Hause unbekannt, vielmehr begab sich der Studiosus ins - nur selten deutschsprachige - Ausland (Paris, Bologna, Prag), um Jahre später als Gelehrter und damit im Rang gleichberechtigt neben dem Adel stehend, in seine Heimat zurückzukehren. Daher war es nur natürlich, daß das erste Kriterium zur Gründung eines neuen Studentenbundes die Herkunft war, folgerichtig bezeichnete man diese Gruppen als "Nationes" oder "Landsmannschaften". Mit den heutigen Landsmannschaften hatten diese Verbindungen nichts zu tun, vielmehr wurde der Begriff nach und nach durch den Begriff "Corps" ersetzt. Die heutigen Landsmannschaften entstanden in den 40er Jahren des vorletzten Jahrhunderts als Gegenbewegung zu den Corps.
Mit den im Laufe des Mittelalters steigenden Studentenzahlen und der Gründung deutscher Universitäten entwickelten sich Untergruppen, deren Namen sich aus der Herkunft ihrer Mitglieder ergaben. So entstanden die auch heute noch zumindest bei Kösenern üblichen Namen, die sich aus dem Namen eines Staates oder einer Landschaft ergaben, wie z.B. Bayern, Sachsen, Preussen. Aus Namen wie Normannia, Hellas, Montania, Delta, Textilia, Walhalla u.ä. kann man daher oft auf das relativ geringe Alter der Verbindung schließen.
Ab dem 19. Jhdt. trat eine weitere Aufteilung nach Interessen, zum Teil auch Studienrichtungen ein. So gesellten sich Sänger, Turner und Revoluzzer zu ihresgleichen, Juristen zu Juristen, Mediziner zu Medizinern u.s.w. Spätestens ab dem 19. Jhdt. wurden durch diese neuen Verbindungstypen die alten "Nationes" verdrängt und die heute noch bestehende "multikulturelle" Vielfalt der Studentenverbindungen begann sich zu entwickeln.
Als nach der franz. Revolution die ersten Corps als Ergebnis einer studentischen Reformbewegung entstanden, kannte man die Bezeichnung "Corps" für diese neuen studentischen Gemeinschaften noch nicht. Sie nannten sich zumeist "Kränzchen", wurden aber von anderen noch als Landsmannschaften angesehen. Von den alten Landsmannschaften unterschieden sie sich aber dadurch, daß sie mit anderen gleichgesinnten Landsmannschaften am Ort den "Senioren-Convent" (SC) bildeten, für die ganze Universität einen allgemeinen Burschenbrauch schriftlich festlegten und nun für sich die Führung und allgemeine Gerichtsbarkeit über die gesamte Studentenschaft der Universität beanspruchten.
Der Name "Landsmannschaften" war schon seit viele Jahrzehnten für die Behörden ein rotes Tuch. Als es in Heidelberg 1810 wieder mal zu einer umfassenden Verfolgung der dortigen Landsmannschaften gekommen war, suchte der Heidelberger SC nach einer unauffälligen Tarnbezeichnung. Er fand sie in der damals für alle möglichen Personengruppen üblichen Bezeichnung "Corps". Von Heidelberg ging die Bezeichnung 1811/12 nach Göttingen über und verbreitete sich in der Folgezeit weiter.
Die Definition des Begriffs Corps von 15.07.1848 lautete:
"Corps sind brüderliche Vereinigungen von Studenten, die ohne Rücksicht auf eine für alle bindende politische bestimmte Richtung auf der Grundlage einer besonderen Konstitution den allgemeinen Zweck haben, den von dem allgemeinen SC aufgestellten Komment und das deutsche Studentenwesen in seiner Eigentümlichkeit aufrechtzuerhalten."
Die heutige Corpsdefinition nach dem corpsstudent. Wörterbuch lautet:
"Um 1800 allgemein gebräuchliche Bezeichnung für Gemeinschaften, wohl aus der militärischen Sprache übernommen. Für eine studentische Verbindung wohl erstmals 1799 in Halle gebraucht. Nach Gründung der allgemeinen Burschenschaft 1815 in Jena, wird die Bezeichnung immer mehr gebräuchlich für die in sich fest geschlossenen Landsmannschaften. Nach etwa 1845 scharfe Trennung dieser beider Begriffe, da sich die heutigen im Coburger Convent zusammengefaßten Landsmannschaften bildeten."
siehe Deckblatt. Bei allen zwangsläufig auftretenden Auseinandersetzungen über Inhalt und Auslegung der Konstitution dürfen die in § 1 aufgestellten Grundsätze nie übergangen werden. Die meisten Streitigkeiten lassen sich überwinden, wenn man diesen - zugegebenermaßen hohen - Ansprüchen gerecht wird oder es auch nur versucht.
Nach reiflicher Überlegung, die bis zu sechs Wochen dauern kann, hat sich ein Fuchs einen Leibburschen zu wählen, mit dem ihn ein über das normale corpsbrüderliche Maß hinausgehendes Vertrauensverhältnis verbindet. Dieser Leibbursch trägt neben dem Fuchsmajor erhöhte Verantwortung für die corpsstudentische und auch persönliche Entwicklung des Fuchsen. Vom Leibbursch erhält der Fuchs i.d.R. Bandknopf und Zipfel und zur Inaktivierung ein Tönnchen. Umgekehrt dediziert der Leibfuchs dem Leibburschen ebenfalls Zipfel.
(Handbuch des Kösener Corpsstudenten, Band II, 5. Kapitel, Anlage 3, Konstitution)
Durch den zunächst landsmannschaftlichen Aufbau durfte sich ein Corps nur aus den Gebieten rekrutieren, die ihm durch Vereinbarung mit anderen Corps einer Universität zustanden. Der Name des Corps leitet sich grundsätzlich aus dem Stammesgebiet ab, z.B. "Franconia" für Franken.
In vielen Konstitutionen war zu Beginn ausdrücklich ein Numerus Clausus für die Zahl der eigentlichen Mitglieder vorgesehen, in der Regel 12-15. Es gab damals viele Studenten, die an Veranstaltungen der Corps teilnehmen wollten, die sog. "Renoncen".
Sie waren eine Art Verkehrsgäste, aus denen sich das Corps seinen Nachwuchs aussuchte. Aus diesem Renoncenwesen entstand der heutige Fuchsenstatus. Die Bezeichnung "Fuchs" kommt wohl aus der lat. Umspielung des Wortes Faex = Hefe, Abschaum (entstanden im 16./17. Jahrhundert als Bezeichnung für Studenten des 1. und 2. Semesters). Bei den Corps blieb im Laufe der Zeit nur noch ein kleiner Kreis von Renoncen zurück, die aber im Gegensatz zu früher von vornherein die spätere Reception anstrebte. Aus dieser Entwicklung erklärt sich auch der Begriff engeres Corps, zu dem lediglich aktive Corpsburschen (CB) gehören, der dem Begriff "weiteres Corps" gegenübersteht.
Zu ihm gehören insbesondere nicht die Chargierten, sobald sie ad interim (a.i.) oder definitiv gewählt sind. Mit dieser Wahl treten sie nämlich nach alter Anschauung aus dem engeren Corps heraus und stehen dann über ihm. Das gilt also nicht für Chargierte, die nur eine Charge "versehen" (vers.). Endet also die o.e. Chargenführung eines Chargierten, muß er folgerichtig "ins engere Corps zurücktreten".
Da infolge der 1848 gewährten Vereinsfreiheit die bisher mehr oder weniger verfolgten Corps sich freier entfalten konnten, wurde das Corpsleben umfangreicher und nahm infolgedessen auch die Zeit des einzelnen mehr in Anspruch. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, die Aktiven in den Examenssemestern von weniger wichtigen Angelegenheiten zu befreien. Zunächst erfolgte die Befreiung von Fall zu Fall, heute ist eine generelle Freistellung von bestimmten Pflichten nach der Aktivenzeit zur Regel geworden. Die so freigestellten Corpsburschen werden inaktiviert und daher kurz IaCB genannt.
Im Normalfall wird der iaCB nach erfolgreicher Beendigung des Studiums philistriert. Als aber nach Ende des ersten Weltkrieges viele Corpsstudenten ihr Studium nicht wieder aufnahmen, ließ man häufig das Erreichen einer gesicherten, ehrenwerten Lebensstellung zur Philistrierung genügen. Dieses Kriterium genügt auch heute bei den meisten Corps, um philistriert zu werden, bei manchen Corps verliert man aber auch sein Band, wenn das Studium nicht beendet wird.
Dieser Aufbau variiert unter verschiedenen Verbindungen etwas. Die Einteilung in Füchse, Aktive und Inaktive Corpsburschen und Alte Herren wird aber immer beibehalten. Der Titel des Ehrenmitgliedes (EM) wurde bei Normannia abgeschafft.
(Schimmerbuch 33. Kapitel)