Die Chargierten

(Schimmerbuch, Kapitel 6; § 29 der Konstitution)

1.) Allgemeines:

"Charge" ist das Amt, "Chargierter" der mit der Ausübung betraute CB. Chargierte tragen erhöhte Verantwortung für den Corpsbetrieb. Sie haben Weisungsbefugnis gegenüber jüngeren Corpsbrüdern (Senior gegenüber allen anderen, Drittchargierter gegenüber Corpsburschen und Füchsen). Der Erstchargierten wird beim Abschlußconvent eines Semesters zunächst nur beauftragt, die Charge zu versehen (Schreibweise z.B. vers. x). Zu Anfang des betreffenden Semesters werden die anderen Chargierten vom CC beauftragt. Haben sie eine ziehende Partie auf ihre Charge gefochten, werden sie ad interim (zeitweilig) bestätigt (Schreibweise z.B. x a.i.). Nach einer weiteren Partie haben sie die Charge definitiv inne (Schreibweise z.B. x). Hat die Partie nicht gezogen, verliert der CB die Charge. Chargierte treten mit der interimistischen Wahl aus dem engeren Corps heraus und mit ihrer Entlastung wieder in dieses zurück.

Zu Ende eines jeden Semesters übergeben die Chargierten und der FM sämtliche Unterlagen, die die Ausübung der Charge / des Amtes betreffen, dem Ferienvertreter, der sie an den nächsten Ferienvertreter bzw. die entsprechenden Nachfolger übergibt.

Zu Beginn eines jeden Semesters arbeiten die vorherigen Chargierten und der FM ihre Nachfolger in die zu erledigenden Aufgaben ein.

Die nachfolgenden Aufgabenverteilungen sind nicht abschließend. Manche - aber nicht alle - Aufgaben können auch delegiert werden.

2.) Der Senior

ist als Primus inter Pares verantwortlich für den gesamten Aktivenbetrieb.
Er wacht darüber, daß die anderen Chargierten und die CB ihre Aufgaben zuverlässig wahrnehmen.
Bei Abwesenheit des Conseniors ist er dessen Vertreter.
Aufgaben des Seniors sind insbesondere:

  1. das Corps nach innen und außen zu vertreten,
  2. Kneipen und Kommerse zu leiten,
  3. das Hausrecht auszuüben,
  4. die Verantwortung auch für die nicht in seinen unmittelbaren Bereich fallenden Aufgaben und Tätigkeiten zu übernehmen,
  5. in Zusammenarbeit mit dem Hausverwalter für Instandhaltung des Hauses und seiner Einrichtungen zu sorgen,
  6. mit Behörden, Verbänden (KSCV, VAC, CDA, us.w.) usw. zusammenzuarbeiten,
  7. für regelmäßige Information des AHV-Vorsitzenden über Vorgänge im Corps zu sorgen,
  8. ständig für einen genügenden Vorrat an Bändern und Mützen zu sorgen,
  9. die Haustür-Schlüssel zu verwalten und die zugehörige Schlüssel-Liste zu führen.

3.) Der Consenior

(HKC, Kap. 15 -> Consenior)
ist verantwortlich für den Fechtbetrieb, insbesondere die Pflege des Paukzeuges und Durchführung der Paukstunden, sowie für gesellschaftliche Veranstaltungen.
Er organisiert den Paukbetrieb, achtet darauf, daß das Paukmaterial in ordentlichem Zustand ist, bereitet die Partien vor, leitet den Mensurenconvent (MC) und achtet dabei auf die Einhaltung der Mensurrichtlinien.
Weiterhin organisiert er die Veranstaltungen und versendet dazu rechtzeitig die Einladungen.
Bei Abwesenheit des Seniors ist er dessen Stellvertreter.
Aufgaben des Conseniors sind insbesondere:

  1. für die regelmäßige und termingerechte Abhaltung der Paukstunden zu sorgen,
  2. für die Reparatur und Nachbestellungen des Paukzeugs zu sorgen,
  3. rechtzeitig für die Bestellung der Paukärzte und Sekundanten zu sorgen,
  4. die Mensur-Protokolle zu erstellen und semesterweise abzulegen,
  5. die Einladungen zu Tanzveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen mit Damen mindestens zwei Wochen vorher zu verschicken,
  6. in der Haus-Garderobe für Ordnung zu sorgen.

4.) Der Drittchargierte (in machen Corps auch "Sekretär" genannt)

ist zuständig für die Kassenführung und den Schriftverkehr des CC.
Bzgl. der Kassenführung ist er an die Kassenrichtlinien des CC gebunden.
Bei Abwesenheit der beiden ersten Chargierten steht er dem Corps vor.
Aufgaben des Drittchargierten sind insbesondere:

  1. den gesamten Schriftverkehr des CC zu erledigen,
  2. für die termingerechte (d.h. mindestens zwei Wochen vorher) Versendung der Semesterprogramme und der nicht in den Aufgabenbereich des Conseniors fallenden Einladungen zu Corpsveranstaltungen, insbesondere der Einladungen zum jeweiligen FCC zu sorgen,
  3. das Corpsalbum zu führen und dieses jeweils zum Abschluß-CC vorzulegen,
  4. die CC-Protokolle zu erstellen, zu sammeln und semesterweise zu Heften zusammenzustellen
  5. die FCC-Protokolle zu erstellen und in einem gesonderten Ordner abzuheften,
  6. den AH zu hohen und runden Geburtstagen schriftlich zu gratulieren,
  7. die Kasse des CC zu führen,
  8. einen Finanzplan für das Semseter aufzustellen, ihn vom CC genehmigen zu lassen und auf seine Durchsetzung zu achten,
  9. die Abrechnungen mit dem Corpsdiener vorzunehmen,
  10. bei Corpsveranstaltungen angesammelte Couleurkarten zu frankieren und abzuschicken,
  11. zum Corpshaus gelangende Post an Corpsbrüder, MC, VG etc. unverzüglich weiterzuleiten und
  12. folgende Ordner zu führen und auf dem neuesten Stand zu halten:

5.) Der Fuchsmajor

Der Fuchsmajor ist kein Chargierter, er erfüllt lediglich die Aufgabe der Fuchsenerziehung und - Ausbildung. Daher kann er auch iaCB oder AH sein.
Er hält in der Regel einmal wöchentlich eine Fuchsenstunde, die Fuchsenkonvent genannt wird, ab. Während der Kneipen steht er der Fuchsentafel vor und unterstützt von dort aus den Senior.
Nach der Kneipe ist er für den Versand der frankierten Coleurkarten verantwortlich, was er üblicherweise von Füchsen erledigen läßt.